Hinweisgeberschutz & Interne Meldestelle

Vertrauliche Meldestelle gemäß § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Einfach gesagt:

Wenn Ihnen bei der Osnabrücker Tafel e.V. Missstände, Gesetzesverstöße oder unkorrektes Verhalten auffallen, können Sie das hier vertraulich oder völlig anonym melden. Niemand erfährt Ihren Namen, wenn Sie das nicht möchten, und Ihnen dürfen daraus keinerlei Nachteile entstehen.

Die Osnabrücker Tafel e.V. steht für Integrität, Transparenz und gesetzeskonformes Handeln. Gemäß § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet. Sie bietet Mitarbeitenden, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie externen Partnern und Bürgern einen geschützten und vertraulichen Kanal zur Meldung von Unregelmäßigkeiten oder Gesetzesverstößen.

Schutz vor Repressalien & Vertraulichkeit

Hinweisgebende Personen stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes (§ 36 HinSchG). Benachteiligungen, Kündigungen, Abmahnungen oder sonstige Repressalien aufgrund einer Meldung sind gesetzlich verboten.

Die Identität der hinweisgebenden Person sowie aller in der Meldung genannten Personen wird streng vertraulich behandelt (§ 8 HinSchG). Ein Zugriff unbefugter Dritter ist ausgeschlossen.

Meldewege

1. Elektronische Meldung (Online-Formular)

Über das untenstehende Formular können Sie uns Hinweise direkt, verschlüsselt und auf Wunsch 100 % anonym übermitteln. Es werden keinerlei IP-Adressen, Cookies oder Tracking-Daten erfasst.

Direkt zum Meldeformular springen
2. Schriftliche Meldung per Post

Sie können Ihre Meldung auch per Post in einem verschlossenen Umschlag mit folgendem Vermerk an uns senden:

Osnabrücker Tafel e.V.
– Vertraulich: Interne Meldestelle / Vorstand –
Schlachthofstraße 1
49074 Osnabrück
3. Persönliche Meldung

Auf Wunsch kann innerhalb einer angemessenen Frist eine persönliche Zusammenkunft mit einer vertraulichen Person des Vorstands vereinbart werden.

Elektronische Meldung einreichen

Ihre Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung übertragen. Es werden keine IP-Adressen oder Standortdaten protokolliert.

Externe Meldestelle des Bundes

Hinweisgebende Personen haben nach dem HinSchG die freie Wahl, sich an unsere interne Meldestelle oder an eine externe Meldestelle zu wenden. Der Bund hat beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eine zentrale externe Meldestelle eingerichtet:

Zur externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ)